Abgestürzt

 

Es gilt Wettfahrtregel 14 - Berührung vermeiden
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot eine Berührung mit einem anderen Boot vermeiden.

In WR 14(a) steht zusätzlich:
Ein Wegerecht-Boot braucht nichts tun, um eine Berührung zu vermeiden, bis klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.

Eine Kurshaltepflicht ist in den Wettfahrtregeln nicht festgelegt.