Es
gilt Wettfahrtregel 14 - Berührung vermeiden
Wenn es vernünftigerweise möglich ist, muss ein Boot eine
Berührung mit einem anderen Boot vermeiden.
In
WR 14(a) steht zusätzlich:
Ein Wegerecht-Boot braucht nichts tun, um eine Berührung zu vermeiden,
bis klar ist, dass das andere Boot sich nicht freihält.
Eine
Kurshaltepflicht ist in den Wettfahrtregeln nicht festgelegt.