Es
gilt der erste Satz von
WR 18.2(b) - Bahnmarken-Raum geben
Überlappen Boote, wenn das erste von ihnen die Zone erreicht, muss
das zu diesem Zeitpunkt aussen liegende Boot anschließend dem
innen liegenden Boot Bahnmarken-Raum geben.
Gelb ist an linker
Bahnmarke Innen
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